Für die Geschäftsbeziehung zwischen RECYCLEOFFICE und seinem Kunden gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB).

Artikel 1 - BESTELLUNG

1.1 Kontoeröffnung : Um eine Bestellung aufzugeben, müssen Sie in unseren Computersystemen als Kundenunternehmen registriert sein.

Bei der ersten Zahlung werden Sie aufgefordert, einen k-bis-Auszug bereitzustellen.

1.2 Eine Bestellung kann nicht niedriger als 80 CHF HT sein.

1.3 Verfügbarkeit: Unsere Angebote sind nur gültig, solange der Vorrat reicht.


Artikel 2 - LIEFERUNG

2.1 : Verfahren bei Erhalt der Ware

Verifizierung der Pakete:

Im Beisein des Transporteurs sollte der Empfänger beim Empfang der Pakete prüfen:

- die Anzahl der empfangenen Pakete im Vergleich zu der auf dem Auftrag des Spediteurs angegebenen Anzahl

- die Konformität der Packstücke und ihres Inhalts.

Der Empfänger muss den Lieferschein erst nach Prüfung der Pakete unterschreiben. Die Unterschrift muss unbedingt das Lieferdatum, die Unterschrift, den lesbaren Namen des Unterzeichners und den Handelsstempel enthalten.

Im Streitfall: Der Empfänger muss auf dem Lieferschein des Spediteurs leserlich vermerken:

- das/die fehlende(n) Paket(e) im Vergleich zum Lieferschein.

- den Grad der Verschlechterung der Ware


2.2 Lieferzeiten

Die üblichen Lieferzeiten, ausgenommen Ferienzeiten, betragen 10 bis 15 Arbeitstage ab dem Tag nach Eingang des Bestellformulars bei RECYCLEOFFICE und vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Lagers.


 Artikel 3 - PREIS

Unsere Preise sind Nettopreise ohne Steuern, ohne Kosten für individuelle Umverpackungen und ohne Versandkosten. Die Angabe eines Preises bedeutet nicht, dass die Ware verfügbar ist.


 Artikel 4 - ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von dreißig Tagen nach Monatsende zahlbar.

4.2 Vertragsstrafenklauseln

RECYCLEOFFICE gewährt 0,5 % Skonto bei Barzahlung.

Bei Nichteinhaltung des Fälligkeitsdatums der Rechnung werden Verzugszinsen in Höhe des von der Europäischen Zentralbank angewandten Zinssatzes plus 10 Punkte sowie eine pauschale Entschädigung für Inkassokosten in Höhe von 40 CHF ohne Steuern fällig (c. com. art. D.441-5). Darüber hinaus wird im Falle der Inanspruchnahme gerichtlicher Verfahren zur Erreichung der Zahlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % der geschuldeten Beträge fällig.


 Artikel 5 - RESERVIERUNG VON EIGENTUM

Gemäß den Bestimmungen des Artikels L. 624-16 des Handelsgesetzbuches bleiben unsere Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Preises unser uneingeschränktes und vollständiges Eigentum.


Artikel 6 - RÜCKGABE

Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden kann nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Firma RECYCLEOFFICE per Post oder Fax erfolgen.
Die Kosten für die Rücksendung gehen in jedem Fall zu Ihren Lasten.

6.1 Wir haften nicht, wenn die verkauften Produkte unter anormalen oder mit ihrer Natur unvereinbaren Bedingungen transportiert oder gelagert werden.


Artikel 7 - GARANTIE FÜR MÄNGEL

Sollten die von uns an Sie gelieferten Produkte einen offensichtlichen Mangel aufweisen, so ist dieser unverzüglich telefonisch, per Fax oder per E-Mail innerhalb von 48 Stunden ab Lieferdatum zu melden und, falls der Mangel an Waren im Wert von mehr als 500 CHF auftritt, per Einschreiben mit Rückschein zu bestätigen.

Im Rahmen der Mängelgewährleistung haftet RECYCLEOFFICE nur für den Ersatz des betreffenden Produktes, ohne dass der Empfänger oder das Kundenunternehmen Schadensersatzansprüche geltend machen kann.


 Artikel 8 - HÖHERE GEWALT

Die höhere Gewalt befreit die Partei, die sich darauf beruft, von der Ausführung des Auftrages, sofern die konstitutiven Tatsachen eindeutig benannt werden, auch wenn sie öffentlich bekannt sind, und die Ausführung des Vertrages vollständig verhindern.

Höhere Gewalt setzt die Ausführung des Vertrages für dessen gesamte Dauer aus.


 Artikel 9 - ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Das auf das Vertragsverhältnis zwischen RECYCLEOFFICE und dem Kunden anwendbare Recht ist französisches Recht. Gleichwohl gilt dieses Recht nur für das Verhältnis, das über das in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht vorgesehene Maß hinausgeht.

Im Falle von Streitigkeiten ist ausschließlich das Handelsgericht zuständig.

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